Die Umwandlung eines einzelkauffmännischen Versicherungsmaklerunternehmens in eine Gesellschaft, vorzugsweise in eine GmbH & Co. KG, ist für Versicherungsmakler ein sehr bedeutsames Thema. Dies insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Bestandssicherung und der Haftungsbegrenzung. Hierzu hat unser Partner, Herr Rechtsanwalt Jan Volker Glauber, im März 2024 im VEMA-TV zusammen mit Herrn Thorsten Hoffmann von der VEMA eine TV-Sendung gemacht, die auf eine sehr hohe Resonanz stieß. Dies ist sehr erfreulich, da dieses Thema für einzelkauffmännische Versicherungsmakler ein sehr wichtiges Thema ist.
Bei der Umwandlung Ihres einzelkauffmännischen Versicherungsmaklerunternehmens in eine GmbH & Co. KG oder auch in eine andere Gesellschaftsform beraten wir Sie gerne.