Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende Beratung in allen Fragen des Gesellschaftsrechts.
Hierzu gehört die Beratung und Betreuung bei der Gründung, der Umwandlung und der Umstrukturierung von Unternehmen sowie die Begleitung durch Haupt- und Gesellschafterversammlungen.
Des Weiteren vertreten wir unsere Mandanten in Gesellschafterstreitigkeiten, und zwar sowohl außergerichtlich als auch vor Gerichten und in Schiedsgerichtsverfahren.
Auch im Bereich der Haftung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern beraten wir unsere Mandanten, wobei insoweit unseren Mandanten auch unsere versicherungsrechtliche Expertise im Hinblick auf D & O Versicherungen zu Gute kommt.