Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Erstellung und Verhandlung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen, wobei wir uns auch auf Vereinbarungen zur Regelung und Auseinandersetzung von Unternehmerehen spezialisiert haben.
Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten in Scheidungsverfahren einschließlich aller Scheidungsfolgen. Schwerpunkte bilden hierbei insbesondere unterhaltsrechtliche Fragestellungen und die Regelung der Vermögensauseinandersetzung.
Auch außerhalb von Scheidungsverfahren beraten und vertreten wir unsere Mandanten in allen Arten von familienrechtlichen Streitigkeiten.