Im Bereich des Erbrechts beraten wir unsere Mandanten zu allen Fragen der Vermögensnachfolge.
Wir entwerfen Testamente, Erbverträge, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Regelungen zu lebzeitigen Vermögensübertragungen. Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet hierbei die Regelung der Unternehmensnachfolge unter Einbeziehung aller familienrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen.
Nach dem Erbfall beraten wir unsere Mandanten bei der Auseinandersetzung zwischen Miterben und in Fällen der Nachlassverwaltung oder –insolvenz und der Testamentsvollstreckung sowie in Fällen mit Auslandsbezug. Wir setzen Erb-, Pflichtteils- und Auskunftsansprüche gerichtlich und außergerichtlich durch. Zudem können wir als Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger benannt werden.