Wir beraten und vertreten bundesweit Unternehmen und Arbeitnehmer gerichtlich und außergerichtlich in allen Angelegenheiten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Im Bereich des Individualarbeitsrechts entwerfen und verhandeln wir für unsere Mandanten Arbeits- und Aufhebungsverträge und vertreten diese in Kündigungsschutzverfahren. Wir beraten unsere Mandanten von A, wie Abmahnung bis Z, wie Zeugnis.
Die Beratung und Vertretung von Vorständen, Geschäftsführern und Leitenden Angestellten bei der Begründung sowie Beendigung ihrer Anstellungsverhältnisse ist ebenfalls ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Im Bereich des Kollektivarbeitsrechts beraten wir Unternehmen bei der Planung / Umsetzung von Umstrukturierungs- und Personalanpassungsmaßnahmen sowie bei Auseinandersetzungen über Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.
Für Unternehmen und deren Führungskräfte führen wir praxisbezogene arbeitsrechtliche Schulungen durch.