Gesetzesänderung: Smartphones und Software dürfen Arbeitnehmern steuerfrei überlassen werden
Ausgabe 09 | März 2012
Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 29.02.2012 eine Gesetzesänderung beschlossen, die in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz aufgenommen wurde. Hiernach ist die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers nunmehr für den Arbeitnehmer steuerfreigestellt. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Smartphones oder Tablet PC überlässt.
Begründet wurde diese Rechtsänderung mit einer notwendigen Steuervereinfachung sowie der erleichterten Schaffung von Heimarbeitsplätzen. Relevant ist diese Gesetzesänderung jedoch vor allem auch hinsichtlich der Klarstellung, dass die Überlassung eines Smartphones etc. an einen Arbeitnehmerauch zur privaten Nutzung nicht zu einem steuerlich zu berücksichtigenden Sachbezug führt, was bislang umstritten war.