Entgeltabrechnung als elektronisches
Dokument zulässig
BAG, Urteil vom 28.01.2025 (Az.: 9 AZR 48/24)
Ausgabe 58 | Februar 2025
Entsprechend einer Konzernbetriebsvereinbarung stellte die Beklagte der Klägerin Entgeltabrechnungen
nur digital in einem Mitarbeiterpostfach zur Verfügung. Die Klägerin verlangte demgegenüber, ihre
Entgeltabrechnungen auch weiterhin in Papierform zu erhalten.
Nachdem das LAG Niedersachsen dem Begehren der Klägerin entsprochen hatte, war die Revision der
Arbeitgeberin erfolgreich.
Das BAG entschied, dass die von § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO vorgeschriebene Textform für Entgeltabrechnungen grundsätzlich gewahrt ist, wenn Arbeitgeber die Abrechnung in ein digitales Mitarbeiterpostfach einstellen. Der Anspruch auf eine Entgeltabrechnung sei eine „Holschuld“, die der Arbeitgeber
erfüllen könne, ohne für den Zugang verantwortlich zu sein. Es genüge daher das Bereitstellen der
Abrechnung an einer elektronischen Ausgabestelle. Berechtigte Interessen von Beschäftigten, die privat
über keine Möglichkeiten eines Online-Zugriffs verfügen, seien hierbei jedoch zu berücksichtigen.
Entsprechend dieser Vorgaben erkannte das BAG, dass die im Rahmen der Konzernbetriebsvereinbarung geregelte digitale Zurverfügungstellung von Entgeltabrechnungen nicht unverhältnismäßig in
die Rechte der Arbeitnehmer eingreife. Da das LAG Niedersachsen jedoch nicht festgestellt hatte, ob
Einführung und Betrieb des digitalen Postfachs überhaupt in die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats fielen, konnte das BAG die Sache nicht abschließend entscheiden und verwies sie zurück an die
Vorinstanz