Rechtsprechungsänderung: Urlaub bei Wechsel in eine Teilzeittätigkeit BAG, Urteil vom 10.02.2015 (Az.: 9 AZR 53/14)
Ausgabe 21 | März 2015
Nachdem der EuGH am 13.06.2013 (Az.: C-415/12) eine Reduktion der Urlaubstage entsprechend der Verringerung der Arbeitstage für unzulässig erklärt hatte (siehe ArbRR 3/2013), hat das BAG seine bisherige entsprechende Rechtsprechung nun ausdrücklich aufgegeben. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Ein Arbeitnehmer wechselte zum 15.07.2010 in eine Teilzeittätigkeit und verringerte seine Tätigkeit von fünf auf vier Tage in der Woche. Während seiner Vollzeittätigkeit im Jahr 2010 hatte er keinen Urlaub erhalten. Die Arbeitgeberin war deshalb der Auffassung, dem Arbeitnehmer stünden angesichts eines tariflichen Anspruchs von 30 Urlaubstagen bei einer Fünftagewoche nach seinem Wechsel in die Teilzeittätigkeit nur 24 Urlaubstage zu.
Das BAG stellte hierzu fest, dass § 26 Abs. 1 TVöD zwar eine entsprechende Kürzung des Urlaubs-anspruchs bei Wechsel in Teilzeit regelt. Die Tarifnorm sei jedoch nach der neueren Rechtsprechung des EuGH wegen Verstoßes gegen das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitkräften unwirksam, soweit sie die Zahl der während der Vollzeittätigkeit bereits erworbenen Urlaubstage mindert.