Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im gesamten Bereich des Versicherungsaufsichtsrechts. Hierzu zählt neben der Beratung in versicherungsaufsichtsrechtlichen Fragestellungen auch die Unterstützung unserer Mandanten in Gesprächen und Auseinandersetzung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Betreuung von Mandanten in Zulassungsverfahren, wobei wir eine besondere Expertise im Bereich der Unterstützung ausländischer Versicherungen bei der Eröffnung von Niederlassungen in Deutschland entwickelt haben.