AUS DER RECHTSPRECHUNG:
Anzahl der Schwerbehinderten sinkt – Schwerbehindertenvertretung bleibt im Amt
BAG, Beschluss vom 19.10.2022
(Az.: 7 ABR 27/21)

Ausgabe 51 | Dezember 2022
Nachdem die Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten und ihnen Gleichgestellten in seinem Betrieb unter die gemäß § 177 Abs.1 S. 1 SGB IX zur Gründung einer Schwerbehindertenvertretung maßgebliche Schwelle von fünf abgesunken war, hatte der Arbeitgeber dieser schriftlich mitgeteilt, dass sie aus seiner Sicht nicht mehr existiere. Daraufhin verlangte die Schwerbehindertenvertretung gerichtlich die Feststellung, dass ihr Amt nicht vorzeitig beendet sei. Das BAG schloss sich der Auffassung der Schwerbehindertenvertretung an. Das Gesetz enthalte keine ausdrückliche Regelung, wonach die Schwerbehindertenvertretung erlösche, sobald die Anzahl der schwerbehinderten Menschen im Betrieb unter den Schwellenwert des § 177 Abs. 1 S.1 SGB IX gefallen ist. Auch sei es weder aus gesetzessystematischen Gründen noch im Hinblick auf den Sinn und Zweck des Schwellenwertes geboten, dass die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung bei einem relevanten Absinken der Anzahl schwerbehinderter Menschen im Betrieb vorzeitig ende.