Herr Ridder ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Familienrecht. Er ist seit der 2. Auflage 2007 ständiger Co-Autor des Münchener AnwaltsHandbuchs Erbrecht.
Herr Ridder engagiert sich in der Referendarausbildung und ist unter anderem als Klausurautor für KAISERSEMINARE tätig.