Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
Ausgabe 12 | Dezember 2012
Der Bundestag hat am 25.10.2012 das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen, dem der Bundesrat in seiner Sitzung vom 23.11.2012 zugestimmt hat. Damit treten zum 01.01.2013 zwei wesentliche Änderungen bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen ein:
Zum einen steigt die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigte von derzeit € 400,00 auf sodann € 450,00. Zum anderen unterliegen Personen, die ab dem 01.01.2013 ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, nunmehr grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und können sich nur auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Bisher war dies umgekehrt; geringfügig Beschäftigte waren grundsätzlich versicherungsfrei, konnten jedoch auf Antrag freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung leisten.